Beratung

Beratung, Hilfe bei Anträgen

  • umfassende, kostenfreie Beratung zu nutzbaren Pflegeleistungen und Hilfsmitteln,
  • Unterstützung und Begleitung bei der Beantragung und Begutachtung Ihrer Pflegestufe,
  • Übernahme der Antragstellung für Ihre gewünschten Leistungen,
  • Durchführung der gesetzlich geforderten Beratungsbesuche nach §37 SGB XI zum Erhalt Ihres Pflegegeldes,
  • leicht nachvollziehbare, faire und transparente Abrechnung aller Leistungen,
  • Bereitstellung eines zuverlässigen Netzwerks erfahrener Ärzte und Dienstleister, von Essen auf Rädern über Physiotherapie, Fußpflege und Wäschedienst bis zum Hausmeister.

Pflege-Info

In diesem Bereich erhalten Sie aktuelle Informationen – die Ihnen helfen die Pflege und Betreuung Ihrer Angehörigen weiter zu verbessern.

In den Medien haben Sie sicher schon erfahren, dass die Pflegereform planmäßig in Kraft getreten ist. Die wichtigste Änderung in diesem Jahr, ist die bessere Beratung. So haben nun auch Angehörige Anspruch darauf, dass sie zu ihren Fragen rund um die Pflegeversicherung kompetent beraten werden. Dafür können sie sich an Pflegestützpunkte, Pflegekassen, Pflegeberater oder an uns wenden. Die kosten für diese Beratung übernimmt die Pflegekasse.

Ab dem 01.01.2016 wird das Pflegegeld für 6 Wochen, statt wie bisher 4 Wochen, in halber Höhe weitergezahlt, wenn ein pflegender Angehöriger z. B. auf Grund einer eigenen Erkrankung nicht pflegen kann und Ersatzpflege notwendig ist. Ebenfalls erweitert wurde der Anspruch auf das halbe Pflegegeld, wenn ein pflegebedürftiger Mensch vorrübergehend in einer stationären Kurzzeitpflegeeinrichtung versorgt wird. Hier sind es ab 01.01.2016 acht Wochen, statt wie bisher 4 Wochen.

Die meiste Pflegearbeit wird durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde erbracht. Deren Hilfe ist kaum zu ersetzen, auch wenn der Pflegedienst beim Pflegebedürftigen mit im Einsatz ist. Zur zeitweiligen Entlastung der privaten Pflegepersonen gibt es die Verhinderungspflege nach §39SGB XI. Dem zu Pflegenden stehen ab 01.01.2015 jährlich 1.612,00 Euro an Sachleistung zur Verfügung, wenn er mindestens 6 Monate gepflegt wurde. Wie viel Budget noch zur Verfügung steht, kann man bei der zuständigen Pflegekasse erfragen oder man beauftragt den Pflegedienst.

Fragen? Sprechen Sie uns an.

Infos unter: www.pflege-durch-angehoerige.de

Wer nicht als pflegebedürftig eingestuft ist, aber Unterstützung im Alltag braucht, kann vieles als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Einkommenssteuer geltend machen. Zum Beispiel eine Putzfrau oder eine Haushaltshilfe die kocht oder einkauft. Um diesen Steuervorteil zu nutzen, muss der Pflegebedürftige eine Rechnung erhalten und diese per Überweisung bezahlen.

Infos unter: www.finanztip.de/haushaltsnahe-dienstleistungen


Pflegekurse

Allgemeiner Pflegekurs, kostenfrei

Zielgruppe:
pflegende Angehörige, alle Interessierten, Versicherte aller Krankenkassen

Kosten:
kostenfrei, da es über die Pflegekasse finanziert wird

Ablauf:
wöchentlich, nachmittags oder abends, je 90 Min., verschiedene Bereiche der Pflege daheim (Pflegeversicherung, Grundpflege, Lagerung, Inkontinenz, Lebensende …)

Wann:
je nach Bedarf in den einzelnen Standorten
Auf Nachfrage ist auch ein Wochenend-Kurs möglich

Haben Sie Interesse oder Fragen?
Bitte wenden Sie sich an unsere Schulungsleiterin Schwester Sabine (Tel. 03727 - 99 67 550).

Entdecken Sie unsere Social-Media-Kanäle